Vereiste Gehwege und Schnee vorm Haus: Hauseigentümer und Mieter trifft beim plötzlichen Wintereinbruch eine besondere Verantwortung. Hinter unserem Türchen Nr. 14 klärt GDV-Versicherungsexperte Mathias Zunk über Rechte und Pflichten beim Winterdienst auf: http://bit.ly/gdv_winterdienst