Wozu privat vorsorgen, wo doch bereits ein gesetzlicher Unfallschutz besteht?

Angestellte zum Beispiel sichert der gesetzliche Unfallschutz nur auf dem Weg zur Arbeit sowie während der Arbeitszeit ab.

Zudem gilt der gesetzliche Unfallschutz nur in Deutschland.

Ausnahme-

Wenn der Arbeitgeber Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit ins Ausland entsenden, gilt der Versicherungsschutz bei einem Unfall auch im Ausland.

In allen anderen Fällen des Privatlebens existiert kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung.

Zu den Risikogruppen gehören vor allem Motorrad- und Rennradfahrer sowie Mountainbiker. Auch Ski- und Snowboardfahrer sowie alle Extremsportler sollten sich den Abschluss überlegen. Beim durchschnittlichen Freizeitsportler hält sich das Risiko eines schweren Unfalls dagegen in Grenzen.

Sehen Sie sich die BVM Checkliste an – diese Fragen und Stichpunkte bilden die Eckpunkte des Beratungsgespräches.
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