Brauche ich eine Vermögensschadenhaftpflicht?

Generell ist diese Art der Versicherung für jeden wichtig der beurkundend, verwaltend, prüfend, beratend, aufsichtsführend, vollstreckend oder begutachtend arbeitet in seinem Beruf.

Sinnvoll und zum teil sogar existentiell für:

  • Rechtsanwälte
  • Archithekten
  • Steuerberater
  • Ärzte
  • Makler
  • Ingenieure
  • Unternehmensberater
  • IT-Freelancer

Immer wenn Sie Entscheidungen übernehmen oder beratend zur Seite stehen, können auch falsche Entscheidungen getroffen werden oder falsche Empfehlungen ausgesprochen werden die das Unternehmen, den Betrieb, Unternehmer oder Existenzgründer  teuer zu stehen kommen können.

Entgeht Ihrem Kunden beziehungsweise Mandanten durch eine Fehleinschätzung Ihrerseits ein Gewinn oder resultiert aus dem Fehler ein finanzieller Nachteil, müssen Sie dafür haften. Die Missgeschicke können kleiner Natur sein und dennoch erhebliche Konsequenzen mit sich ziehen.

Das ist beispielsweise der Fall, wenn Steuerberater bei der Abgabe wichtiger Dokumente eine Frist verpassen oder wenn einem selbstständigen IT-Fachmann beim Programmieren einer Zahlungsanwendung für seinen Kunden ein Zahlendreher unterläuft.

Entsprechend wichtig ist es, sich mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für den Fall abzusichern, falls durch Fehler beim beruflichen oder betrieblichen Handeln Dritten finanzielle Einbußen verursacht werden.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet nur bei sogenannten -echten Vermögensschäden- Schutz.

Ein echter oder reiner Vermögensschaden ist ein finanzieller Nachteil (oder auch entgangener finanzieller Vorteil), der Dritten direkt verursacht wird.

Im Gegensatz dazu sind Vermögensfolgeschäden die Folge eines vorherigen Personen- oder Sachschadens. Vermögensfolgeschäden werden von der Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Wer eine Versicherung benötigt, die die Schadensarten beider Versicherungen abdeckt, kann eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.

Sehen Sie sich die BVM Checkliste an – diese Fragen und Stichpunkte bilden die Eckpunkte des Beratungsgespräches.

Sie kennen Ihr Risiko – wir kennen den Markt und die aktuellen Prämien.

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