Als Führungskraft arbeiten Sie in einem Job mit hoher Verantwortung und gleichzeitig hohem rechtlichen Risiko.

Die privaten Rechtsschutzversicherungen sind für Geschäftsführer, Manager und Vorstandsmitglieder nicht gültig. Leitende Angestellte und Geschäftsführer sind in der Regel von einer normalen Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen.

Nicht versichert sind:

Streitigkeiten aus dem Recht der Handelsgesellschaften oder aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen zum Beispiel: Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer Aktiengesellschaft.

Manager und Geschäftsführer benötigen aber einen solchen Schutz, denn sie sind besonders gefährdet in einen Rechtsfall verwickelt zu werden, der mit hohen Kosten verbunden ist. Geschäftsführer einer GmbH und Vorstandsmitglieder einer AG haften für die Verletzung von Sorgfaltspflichten mit ihrem Privatvermögen. Je mehr Verantwortung man hat und je mehr Entscheidungen zu fällen sind, desto mehr Fehler können passieren. Damit man während eines Rechtsstreits nicht gezwungen ist, vorzeitig aufzugeben, sollte rechtzeitig vorgesorgt werden.

Die Leistungen einer Rechtsschutzversicherung umfassen

  • die Strafrechtsschutzversicherung
  • die Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung
  • und die Anstellungsrechtsschutzversicherung für Führungskräfte.

Wer vor Gericht geht, muss die Kosten für den Anwalt und die Gerichtskosten aus eigener Tasche zahlen. Wenn er den Prozess verliert, muss er zusätzlich noch die Kosten für die gegnerische Seite zahlen. Dabei können schnell mehrere zehntausend Euro zusammenkommen. Arbeitnehmer müssen bei Arbeitsgerichtsprozessen drei Monatsgehälter im Voraus zahlen, während Geschäftsführer und Vorstände bei dem Gang vor Gericht drei Jahresgehälter vorstrecken müssen.

Für diese Positionen empfiehlt sich eine Manager-Rechtsschutzversicherung

  • Prokurist
  • Alleinvorstand
  • Mitglied eines Vorstandsgremiums
  • Vorsitzender eines
  • Mitglied einer Geschäftsführung
  • Alleingeschäftsführer
  • Vorsitzender einer Geschäftsführung
  • Vorsitzender eines Aufsichtsgremiums
  • Mitglied eines Aufsichtsgremiums

Eine Rechtsschutzversicherung für Manager bzw. Führungskräfte können entweder Privatpersonen abschließen oder das Unternehmen möchte seinen Mitarbeiter gegen die Folgen eines Rechtsstreits absichern. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen den richtigen Versicherungsschutz für Ihre Position zu finden.