Der Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung geht in der Regel weit über den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen hinaus.
Privatpatienten erhalten meist schneller einen Arzttermin und müssen in der Praxis nicht so lange warten, und ermöglicht dem Versicherten eine umfassende und individualisierte medizinische Versorgung zum Beispiel Behandlungen durch ausgewiesene Spezialisten.
Jeder Arbeitnehmer, dessen Einkommen regelmäßig über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt, kann eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen.
Derzeit liegt die JAEG bei einem Jahresbruttogehalt von 57.600 Euro (Stand: 2017). Unabhängig von ihrem Einkommen können sich auch Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Beamtenanwärter privat versichern.
Kinder können ebenfalls immer – selbst wenn beide Eltern gesetzlich versichert sind – privat krankenversichert werden. Der Vorteil: Ihr Kind erhält dadurch den höherwertigen Versicherungsschutz.
Auch Studenten haben zu Beginn ihres Studiums die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und sich privat zu versichern. Diese Entscheidung gilt für die gesamte Studienzeit. Versicherungen bieten dafür spezielle Studententarife an, die besonders günstig sind.
Wer sich privat versichern kann:
- Arbeitnehmer mit Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze
- Selbstständige
- Freiberufler
- Beamte und Beamtenanwärter
- Studenten
- Kinder
Eine weitere Alternative zu einer privaten Krankenversicherung bieten private Krankenzusatztarife.
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