Wenn das Pferd austritt oder der Hund dem Briefträger zu nahe kommt.

Tiere sind für viele ein treuer Begleiter und Weggefährte. Doch auch Tiere können unberechenbar sein und mit Ihrem Verhalten Schäden verursachen.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt dieses Risiko für Hunde- und Pferdehalter ab.
Sie schützt den Tierhalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme vor Schadenersatzansprüchen Dritter, die durch seinen Hund, sein Pferd entstehen können.

Neben der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter können weitere Risiken mitversichert werden:

Bei der Haltung von Hunden:

  • Welpen des versicherten Hundes bis zu einem Alter von 6 Monaten
  • Training und Teilnahme an Schlittenhunderennen
  • Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden

Bei der Haltung von Pferden:

  • Gesetzliche Haftpflicht des berechtigten Reiters
  • Teilnahme an Veranstaltungen / Turnieren sowie den Vorbereitungen hierzu
  • Private Kutschfahrten sowie die gelegentliche unentgeltliche Beförderung von Gästen
  • Fohlen des versicherten Tieres bis zu einem Alter von 12 Monaten
  • Flurschäden

Welche Schadensfälle sind versichert ?

Versichert sind Schäden, die durch die Unberechenbarkeit des tierischen Verhaltens eines Hundes oder Pferdes entstehen. Gesetzlich muss der Tierhalter grundsätzlich haften – auch ohne eigenes oder „tierisches“ Verschulden. Dies kann beispielsweise der Fall sein wenn

  • ein scheuendes Pferd auf die Straße läuft und dadurch einen Unfall verursacht.
  • ein Hund einen Besucher beisst

Gerne prüfen wir Ihren Versicherungsbedarf für ein passendes Angebot im persönlichen Gespräch.

Sehen Sie sich die BVM Checkliste an – diese Fragen und Stichpunkte bilden die Eckpunkte des Beratungsgespräches.
Sie kennen Ihr Risiko – wir kennen den Markt und die aktuellen Prämien.

Sprechen Sie mit uns, wir helfen Ihnen gerne.