Egal in welcher Branche Sie Tätig sind – ob Werbeagentur, Schreinerei oder Arztpraxis.

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung zur finanziellen Absicherung für Selbstständige und Freiberufler bei Personen- oder Sachschäden Dritter.

Grundsätzlich haftet in Deutschland jeder Betrieb unbegrenzt mit seinem gesamten Vermögen für Schäden, die Inhaber und Mitarbeiter verursachen.

Führen Sie eine kleine oder mittelständische Firma, können die daraus entstehenden Schadensersatzforderungen für Sie existenzbedrohend sein. Insbesondere Personenschäden gehen schnell in die Millionen.

Wer benötigt eine Betriebshaftpflicht?

  • Unternehmer und Betriebsinhaber: Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie als Selbstständigen sowie Ihr gesamtes Personal. Entscheidend für die Absicherung Ihrer Mitarbeiter durch die betriebliche Haftpflicht ist, dass diese mit den Aufgaben zur Erfüllung der Geschäftstätigkeit Ihres Betriebs betraut sind. Je nach Leistungs­umfang des Versicherungsvertrags gelten auch bestimmte externe Personengruppen in der Firmenhaft­pflichtversicherung als mitversichert, sofern mit diesen ein Vertrags­verhältnis besteht. Hierzu zählen zum Beispiel Reinigungskräfte und Subunternehmer.
  • Freiberuflich Tätige: Auch wenn Sie als Freiberufler tätig sind, sollten Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Denn Sie haften ebenfalls unbegrenzt für Sach- und Personenschäden, die im Rahmen Ihrer Tätigkeit entstehen. So kann zum Beispiel in einer Anwaltskanzlei ein Kunde über eine Türschwelle stolpern und sich verletzen sowie etwas bei einem Hausbesuch zu Bruch gehen. Beide Fälle sind auch für Freiberufler durch die Betriebshaftpflicht abgedeckt.

Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt für folgende Schäden auf, die Sie oder Ihre Mitarbeiter während der Arbeit anderen Menschen oder deren Eigentum zufügen.

  • Personenschäden: Eine Person, beispielsweise ein Patient, wird verletzt
  • Sachschäden: Das Eigentum, beispielsweise eines Kunden, wird beschädigt
  • Vermögensfolgeschäden: Aus dem oben genannten Personen- oder Sachschaden resultiert ein finanzieller Folgeschaden
  • Umweltschäden: Die Umwelt wird direkt oder indirekt geschädigt

 

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