Wer seine Windschutzscheibe nur auf der Fläche einer Scheibe Christstollen freikratzt, riskiert eine Verwarnung – und vielleicht sogar den Versicherungsschutz. Oder in StVO-Prosa ausgedrückt: „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör (…) nicht durch den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“ Unser Tipp hinter Türchen Nr. 21: Besser fünf Minuten früher aufstehen und keine Strafe riskieren.
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