Welche Versicherungen braucht mein Auto?

In Deutschland sind zwei Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben, die Krankenversicherung und die Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Police.

Gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) ist jeder Fahrzeughalter zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet.

Man unterscheidet grundsätzlich zwischen KFZ-Haftpflicht,  der Teilkaskoversicherung und der Vollkaskoversicherung.

WAS MUSS JEDER FAHRZEUGHALTER HABEN?

-> KFZ-HAFTPFLICHT

  • Kommt für alle Schäden auf die durch Ihr eigenes Verschulden entstanden sind.
  • Übernimmt beim Unfall Personen-, Sach- oder Vermögensschäden an Dritten die Kosten Höhe der vereinbarten Deckungssumme.
  • Kommt auch für gegen den Fahrzeughalter gerichtete Schadensersatzansprüche Dritter auf.

Schon bevor Sie ihr Fahrzeug zulassen, müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde einen Nachweis erbringen, dass ein vorläufiger KFZ-Haftpflicht-Versicherungsschutz besteht. Dafür müssen Sie bei der Zulassungsstelle eine elektronische Versicherungsbestätigung vorlegen.

 

WAS KANN MAN FREIWILLIG ZUSÄTZLICH ABSCHLIEßEN?

>KASKOVERSICHERUNGEN

Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung in Deutschland, Österreich und der Schweiz keine Pflichtversicherung. Diese reguliert nur Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Man unterscheidet hierbei zwei Arten

->TEILKASKO

  • Deckt Brand, Explosion, Diebstahl, Wild, Marderbisse, Glasbruch, Kurzschluss oder Unwetter verursachte Fahrzeugschäden.

->VOLLKASKO

  • Bietet den höchsten Versicherungsschutz bei Unfällen und Schäden am Kraftfahrzeug .
  • Schließt den Schutz der Teilkasko mit ein .
  • Übernimmt zusätzlich Schäden, die durch Vandalismus, Fahrerflucht oder einen selbstverschuldeten Unfall an Ihrem Fahrzeug entstehen können.
  • In der Schweiz gibt es die Besonderheit, dass bei fehlender Haftpflichtversicherung und gleichzeitiger Zahlungsunfähigkeit des Unfallgegners der Nationale Garantiefonds eintritt.