Welche Versicherungen braucht mein Auto?
In Deutschland sind zwei Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben, die Krankenversicherung und die Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Police.
Gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) ist jeder Fahrzeughalter zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet.
Man unterscheidet grundsätzlich zwischen KFZ-Haftpflicht, der Teilkaskoversicherung und der Vollkaskoversicherung.
WAS MUSS JEDER FAHRZEUGHALTER HABEN?
-> KFZ-HAFTPFLICHT
- Kommt für alle Schäden auf die durch Ihr eigenes Verschulden entstanden sind.
- Übernimmt beim Unfall Personen-, Sach- oder Vermögensschäden an Dritten die Kosten Höhe der vereinbarten Deckungssumme.
- Kommt auch für gegen den Fahrzeughalter gerichtete Schadensersatzansprüche Dritter auf.
Schon bevor Sie ihr Fahrzeug zulassen, müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde einen Nachweis erbringen, dass ein vorläufiger KFZ-Haftpflicht-Versicherungsschutz besteht. Dafür müssen Sie bei der Zulassungsstelle eine elektronische Versicherungsbestätigung vorlegen.
WAS KANN MAN FREIWILLIG ZUSÄTZLICH ABSCHLIEßEN?
–>KASKOVERSICHERUNGEN
Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung in Deutschland, Österreich und der Schweiz keine Pflichtversicherung. Diese reguliert nur Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Man unterscheidet hierbei zwei Arten
->TEILKASKO
- Deckt Brand, Explosion, Diebstahl, Wild, Marderbisse, Glasbruch, Kurzschluss oder Unwetter verursachte Fahrzeugschäden.
->VOLLKASKO
- Bietet den höchsten Versicherungsschutz bei Unfällen und Schäden am Kraftfahrzeug .
- Schließt den Schutz der Teilkasko mit ein .
- Übernimmt zusätzlich Schäden, die durch Vandalismus, Fahrerflucht oder einen selbstverschuldeten Unfall an Ihrem Fahrzeug entstehen können.
- In der Schweiz gibt es die Besonderheit, dass bei fehlender Haftpflichtversicherung und gleichzeitiger Zahlungsunfähigkeit des Unfallgegners der Nationale Garantiefonds eintritt.